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7. Die Gesetzeslage
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7.4 Vorangegangene Gesetzes-Novellierungen der Finanzhilfe
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7.4.1 Die Rechtslage bis 1.8.2015
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Hier wird die Rechtslage für den Zeitraum
2007/08 bis 2014/15 ausführlich beschrieben.
Man beachte: Diese Gesetzgebung war
verfassungswidrig.
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Berechnung der Staatlichen Finanzhilfe für
Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen
Die Bezeichnungen der einzelnen Elemente weichen
z.T. vom Gesetz ab. Zum Wortlaut siehe "Die
Gesetzeslage".
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Dieser Punkt ist für all jene, die wissen
wollen, was sich hinter jedem einzelnen Element der
Sollkostenformel verbirgt.
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Grundschule:
Die Summe aus (21+2)+22+26+26 = 97 zusammen mit
4x3= 12 Stunden Intensives Sprachenlernen und Förderunterricht
(=109) multipliziert mit 40 Schulwochen ergibt den Faktor
"Unterrichtsstunden" mit dem Wert 4.360.
Mittelschule
202 x 40 = 8.080
ab 2013/14: 207 x 40 = 8.280 (5 Wochenstunden
mehr durch "Oberschule")
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Quelle: Anlage zur Zuschuss-Verordnung
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Hiergegen ist eine Normenkontrolle beim OVG
anhängig (01.12.12)
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Die aktuellen Werte entnehmen Sie bitte, dem
Punkt "Ergebnisse und Vergleiche".
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Dieser Faktor ist rein politisch
begründet.
GS, MS, GY: 90% (jedoch nur 80% bei ab 2011/12
gegründeten Schulen, die gewisse Mindestschülerzahlen
nicht erreichen)
Förderschulen: 100%
Berufsbildende Schulen:
bis 2007/08 90%
2008/09 85%
ab 2009/10 80%
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In der Gesetzesbegründung heißt es zu
diesem Faktor:
„Der Faktor 1,06 führt dazu, dass die
ermittelten Ausgabenwerte um 6 % erhöht werden. Damit werden
pauschal Ermäßigungen der Arbeitszeit (etwa für
Schwerbehinderte) und Anrechnungen (etwa für die
Tätigkeit als Schulleiter oder stellvertretender Schulleiter)
berücksichtigt, ferner auch etwaige Teilungen von
Klassenverbänden in einzelne Gruppen aufgrund von
Besonderheiten des jeweiligen Unterrichtsfaches. Sofern dieser
Zuschlag darüber hinaus noch finanzielle Spielräume
belässt, könnten sie etwa für die Abdeckung des
Ergänzungsbereiches genutzt werden.“
In meinem Kommentar zeige ich, dass dieser Faktor
viel zu niedrig angesetzt ist.
Die Stellungnahme des Landeselternrates nimmt
diese Überlegungen auf.
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Diese Zahlen ergeben sich, wenn die
Wochenstundenzahl des Lehrpersonals beträgt:
GS: 28
MS: 26
GY: 26
FS: 25
bei 40 Schulwochen im Jahr.
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Bei der Erfindung der Sollkostenformel wurde bei
diesem Element erheblich manipuliert.
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Weil die Höhe der Sachkosten schwer exakt
ermittelt werden kann, bedient sich der Freistaat schon immer der
Hypothese, Personalkosten und Sachkosten würden stets im
Verhältnis 80% zu 20% zueinander stehen.
Der Faktor 125% berücksichtigt dies.
Einer Überprüfung hält diese
Hypothese nicht stand (siehe hierzu oben die Stellungnahme des
LER).
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Die Stellenanteile sind auch im aktuellen Jahr
unverändert.
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Die Immobilienkosten sind nicht Bestandteil der
Formel, aber selbstverständlich Kosten freier Schulen.
Diese werden durch §16 berücksichtigt.
Hier erfahren Sie, was bis 2003 aus diesem Topf bezahlt
wurde.
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Einen Ausgleich für die Kosten der
Wartefrist sieht die Formel nicht vor.
Diese Kosten werden i.d.R. vorfinanziert und dann
im Laufe der Zeit durch das Schulgeld zurückgezahlt.
In diesem Beitrag gehe ich der Frage nach, welche
Partei eigentlich den Eltern die meisten Jahre Wartefrist
aufbürdete.
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Ein 7 Jahre alter Artikel, der nichts von seiner
Aktualität eingebüßt hat - wie das
Normenkontrollverfahren zeigt.
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Ein Ergebnis heißt
218 Euro (Grundschule pro Kind und Monat
2009/10)
Das ist wenig im Vergleich zu den anderen
Bundesländern.
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Hier erhalten Sie einen Überblick zu den
Ergebnissen.
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Hier vergleiche ich jeweils die Ergebnisse aus
der Sollkostenformel mit dem, was freie Schulen in anderen
Bundesländern bekommen sowie was die Schulen in
öffentlicher Trägerschaft verbrauchen.
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Für die Integration brachte die Formel
große Verbesserungen (und stellte den Zustand von vor 1998
wieder her).
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